Das teuerste Risiko dieser Branche und die Pflichten, die jeden Betrieb mit Personal treffen — jede Angabe mit ihrer Fundstelle. Wo wir eine Pflicht nicht sicher belegen können, steht sie hier nicht.
Liquiditätsengpässe durch spät zahlende Kunden sind Insolvenzgrund Nr. 1 im Handwerk, die Gewährleistungsfrist bei Bauleistungen läuft 5 Jahre (§634a BGB). Mahnwesen und Gewährleistungs-Tracker in den Rechnungen behalten beides im Blick.
DGUV Vorschrift 1 §4 verlangt eine Erstunterweisung plus mindestens jährliche Wiederholung — bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall zählt der Nachweis, nicht die Erinnerung. Der Unterweisungsnachweis zeigt auf einen Blick, wer überfällig ist.
Beauftragt dich ein Unternehmer (nicht Privatkunde) mit einer Bauleistung, muss er ohne gültige Freistellungsbescheinigung 15% deines Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen — das Geld fehlt dir dann erstmal. Bescheinigungsnummer und Gültigkeit lassen sich in den Einstellungen hinterlegen.
Diese 9 Pflichten folgen aus der Tätigkeit selbst. Ein Betrieb einer anderen Branche hat sie nicht — deshalb stehen sie hier und nicht im Abschnitt darunter.
Für geringfügig Beschäftigte und für die in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweige — darunter Bau, Gaststätten, Personenbeförderung, Speditionen, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft und Messebau — müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, sind durch eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend prüfen zu lassen. Das Ergebnis ist aufzuzeichnen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren — Leitern, Gerüste, Hebebühnen und ortsveränderliche elektrische Geräte fallen darunter.
Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Es muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.
Bei bestimmten Tätigkeiten — unter anderem mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder Feuchtarbeit über vier Stunden täglich — muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlassen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird, und danach in regelmässigen Abständen.
Beauftragt ein Unternehmer eine Bauleistung, muss er ohne gültige Freistellungsbescheinigung 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen. Ohne Bescheinigung fehlt dem Bauleistenden dieses Geld erst einmal.
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. Wer ohne Eintragung betreibt, handelt ordnungswidrig — und seine Verträge stehen im Streit.
Zu den Gefahrstoffen im Betrieb gehört eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache: welche Stoffe, welche Gefahren, welche Schutzmassnahmen, was bei einem Unfall zu tun ist. Auf ihrer Grundlage wird unterwiesen.
In den Wirtschaftsbereichen mit verschärfter Kontrolle — Bau, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Schausteller, Forst, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Prostitutionsgewerbe — ist jede Beschäftigung **spätestens bei Aufnahme der Arbeit** zu melden. Nicht mit der Abrechnung: am ersten Tag.
In denselben Wirtschaftsbereichen müssen alle Beschäftigten ihren Personalausweis, Pass oder Ersatzpapiere bei der Arbeit dabeihaben — und der Arbeitgeber muss sie nachweislich darauf hinweisen. Der Hinweis ist aufzubewahren.
Diese Pflichten hängen nicht an der Branche, sondern daran, dass jemand Mitarbeiter hat und Rechnungen schreibt. Sie treffen Handwerksbetriebe mit einer Aushilfe genauso wie solche mit dreißig Beschäftigten.
Die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit ist aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße — auch für den Betrieb mit einer einzigen Aushilfe.
Acht Stunden werktäglich. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Teilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Länger als sechs Stunden hintereinander darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Für einzelne Bereiche — unter anderem Gaststätten, Pflege und Verkehrsbetriebe — lässt § 5 Abs. 2 eine Verkürzung auf zehn Stunden zu, wenn sie ausgeglichen wird.
Für geringfügig Beschäftigte und für die in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweige — darunter Bau, Gaststätten, Personenbeförderung, Speditionen, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft und Messebau — müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen — bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich. Bei einer Prüfung oder nach einem Unfall zählt der Nachweis, nicht die Erinnerung.
Die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sind schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen — seit der Neufassung 2022 zu großen Teilen bereits am ersten Arbeitstag. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt.
Wer ausbildet, muss den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrags schriftlich niederlegen — einschließlich der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung. Der betriebliche Ausbildungsplan ist damit Pflichtbestandteil, nicht Kür.
Auszubildende müssen einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen; der Betrieb hat sie dazu anzuhalten und die Nachweise durchzusehen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) sowie ihnen Gelegenheit zu geben, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG). Ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung — es fehlt also nicht nur eine Formalie, wenn es fehlt.
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, führt ein Verzeichnis darüber. Die Ausnahme für Betriebe unter 250 Beschäftigten greift praktisch kaum, sobald die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder Beschäftigtendaten betroffen sind — und beides trifft auf jeden Betrieb mit Personal zu.
Wer personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt — Software, Lohnbüro, Rechenzentrum —, braucht mit ihm einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Ohne diesen Vertrag ist die Verarbeitung selbst angreifbar.
Zu benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Schwelle zählt Köpfe, nicht Vollzeitstellen — Teilzeitkräfte und Aushilfen zählen mit.
Jede betroffene Person — auch der eigene Mitarbeiter — kann Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie verarbeitet werden. Wer die Frage nicht in vertretbarer Zeit beantworten kann, hat ein Problem, das mit der Antwort nichts zu tun hat.
Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag. Fehlt eine dieser Angaben, kann dem Empfänger der Vorsteuerabzug versagt werden — der Ärger landet also beim Kunden.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im Geschäft mit anderen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt später — die Empfangspflicht gilt bereits jetzt und ohne Übergangsfrist.
Diese Liste kennt jeder Betrieb — bis zu dem Tag, an dem eine Frist abläuft und niemand daran gedacht hat. Buchung, Schichtplan, Zeiterfassung und Rechnung laufen bei Emalito in einem System, und die Vorschriften werden mitgeprüft: die Pause, bevor die Schicht im Plan steht, die Unterweisung, bevor sie überfällig ist.
Diese Seite nennt zu jeder Pflicht die Norm, auf die sie sich stützt, und lässt offen, was sich nicht allgemein sagen lässt — Tarif- und Betriebsvereinbarungen, Regelungen, die je Bundesland abweichen, und die Sonderregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.