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Fahrschule

Berichtsheft Fahrschule: was hineingehört

Das Führen des Nachweises ist Pflicht (§ 13 BBiG), und ohne ihn gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Schwierige daran ist selten die Vorlage, sondern die Frage: was schreibe ich da eigentlich rein? Was Fahrschulen typischerweise vermitteln, steht hier — plus die Wochenvorlage zum Ausfüllen.

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Was Fahrschulen typischerweise vermitteln

Orientierung, kein amtlicher Rahmenplan. Verbindlich ist der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs; welche Form der Nachweis haben muss, legt die zuständige Stelle fest (IHK oder Handwerkskammer). Die folgenden 6 Punkte sind eine Orientierung dafür, was in dieser Branche üblicherweise vermittelt wird — sie ersetzen weder Rahmenplan noch Rechtsberatung.

Grundlagen
Fahrzeugtechnik-Grundlagen

Fahrzeugaufbau, Wartung, Sicherheitschecks kennen.

Fachpraxis
Unterrichtsgestaltung assistieren

Theoriestunden begleiten, didaktische Grundlagen kennenlernen.

Verkehrspädagogik

Fahrschüler in typischen Verkehrssituationen anleiten.

Organisation
Fahrschüler-Verwaltung

Stundenzähler, Anmeldeprozesse, Prüfungsanmeldungen.

Kundenkontakt
Elterngespräche

Kommunikation mit zahlenden Eltern/Erziehungsberechtigten.

Abschluss
Fahrlehrer-Qualifikation planen

Weiteren Ausbildungsweg zur Fahrlehrerlaubnis besprechen.

Worauf sich das stützt

Diese drei Vorschriften gelten für jede duale Ausbildung — unabhängig von der Branche.

§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiGPflicht des Auszubildenden

Auszubildende sind verpflichtet, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Der Nachweis dokumentiert, was im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich vermittelt wurde.

§ 14 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BBiGPflicht des Betriebs

Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der schriftlichen Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese durchzusehen. Und sie müssen ihnen Gelegenheit geben, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen — er gehört nicht in den Feierabend.

§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiGZulassung zur Prüfung

Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat. Ein fehlendes Berichtsheft ist damit kein Formfehler, sondern ein Zulassungshindernis.

Eine Ausbildung sind rund 180 Wochen.
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Die Wochenvorlage bleibt im Browser, auch ohne Konto. Mit einem Konto liegt das Heft nicht auf einem Gerät, sondern bei dir — auf dem Handy und am Rechner, über die ganze Ausbildung. Und dein Ausbilder kann jede Woche digital abzeichnen, statt am Ende 180 Blätter zu suchen. Genau das verlangt § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG von ihm ohnehin.

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Häufige Fragen

Berichtsheft Fahrschule: was schreibt man hinein?

Was im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich vermittelt wurde, Woche für Woche. Typisch für diese Ausbildung sind fahrzeugtechnik-grundlagen, unterrichtsgestaltung assistieren, fahrschüler-verwaltung und später fahrlehrer-qualifikation planen. Die Liste auf dieser Seite ist eine Orientierung, kein amtlicher Rahmenplan — verbindlich ist der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs.

Ist das Berichtsheft Pflicht?

Ja. Auszubildende sind nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Der Ausbildende muss dafür die Zeit während der Ausbildungszeit geben und den Nachweis durchsehen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BBiG).

Was passiert ohne geführtes Berichtsheft?

Ohne den geführten Ausbildungsnachweis gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Das ist kein Formfehler, sondern kann ein verlorenes Jahr bedeuten — deshalb lohnt es sich, wöchentlich statt rückwirkend zu schreiben.

Muss ein bestimmtes Formular benutzt werden?

Form und Umfang legt die zuständige Stelle fest — je nach Beruf die IHK oder die Handwerkskammer. Wo ein bestimmtes Formular vorgeschrieben ist, ersetzt diese Vorlage es nicht; sie bildet die verbreitete Wochenform ab.

Die Ausbildungsinhalte auf dieser Seite sind eine Orientierungshilfe und bewusst keine Wiedergabe der amtlichen Ausbildungsrahmenpläne, die je Beruf gelten und rechtlich verbindlich sind. Über die Form des Nachweises und über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.