Das Führen des Nachweises ist Pflicht (§ 13 BBiG), und ohne ihn gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Schwierige daran ist selten die Vorlage, sondern die Frage: was schreibe ich da eigentlich rein? Was Nagelstudios typischerweise vermitteln, steht hier — plus die Wochenvorlage zum Ausfüllen.
Zur kostenlosen Wochenvorlage →Orientierung, kein amtlicher Rahmenplan. Verbindlich ist der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs; welche Form der Nachweis haben muss, legt die zuständige Stelle fest (IHK oder Handwerkskammer). Die folgenden 6 Punkte sind eine Orientierung dafür, was in dieser Branche üblicherweise vermittelt wird — sie ersetzen weder Rahmenplan noch Rechtsberatung.
Desinfektion, Materialverträglichkeit, Allergien erkennen.
Nagelpflege, Feilen, Vorbereitung sicher beherrschen.
Aufbautechniken, Design-Techniken erlernen und anwenden.
Komplette Behandlung eigenständig durchführen.
Kundenwünsche erfassen, Pflegeempfehlungen geben.
Modellarbeiten und Theorie gezielt üben.
Diese drei Vorschriften gelten für jede duale Ausbildung — unabhängig von der Branche.
Auszubildende sind verpflichtet, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Der Nachweis dokumentiert, was im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich vermittelt wurde.
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der schriftlichen Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese durchzusehen. Und sie müssen ihnen Gelegenheit geben, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen — er gehört nicht in den Feierabend.
Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat. Ein fehlendes Berichtsheft ist damit kein Formfehler, sondern ein Zulassungshindernis.
Die Wochenvorlage bleibt im Browser, auch ohne Konto. Mit einem Konto liegt das Heft nicht auf einem Gerät, sondern bei dir — auf dem Handy und am Rechner, über die ganze Ausbildung. Und dein Ausbilder kann jede Woche digital abzeichnen, statt am Ende 180 Blätter zu suchen. Genau das verlangt § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG von ihm ohnehin.
Was im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich vermittelt wurde, Woche für Woche. Typisch für diese Ausbildung sind hygiene & materialkunde, maniküre-grundtechniken, modellage & nail-art und später prüfungsvorbereitung. Die Liste auf dieser Seite ist eine Orientierung, kein amtlicher Rahmenplan — verbindlich ist der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs.
Ja. Auszubildende sind nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Der Ausbildende muss dafür die Zeit während der Ausbildungszeit geben und den Nachweis durchsehen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BBiG).
Ohne den geführten Ausbildungsnachweis gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Das ist kein Formfehler, sondern kann ein verlorenes Jahr bedeuten — deshalb lohnt es sich, wöchentlich statt rückwirkend zu schreiben.
Form und Umfang legt die zuständige Stelle fest — je nach Beruf die IHK oder die Handwerkskammer. Wo ein bestimmtes Formular vorgeschrieben ist, ersetzt diese Vorlage es nicht; sie bildet die verbreitete Wochenform ab.
Die Ausbildungsinhalte auf dieser Seite sind eine Orientierungshilfe und bewusst keine Wiedergabe der amtlichen Ausbildungsrahmenpläne, die je Beruf gelten und rechtlich verbindlich sind. Über die Form des Nachweises und über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.