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Verbandbuch — auch das Pflaster gehört hinein

Der Eintrag ist der einzige Beleg, dass die Verletzung im Betrieb passiert ist — und davon hängt ab, ob die Berufsgenossenschaft zahlt. Eine Schnittwunde, die sich nach drei Wochen entzündet, ist ohne Eintrag privat. Das Werkzeug erzeugt ein Blatt je Fall und sagt, wann daraus eine Unfallanzeige wird.

Dieses Werkzeug speichert nichts. Anders als der Stundenzettel oder das Berichtsheft behält es keinen Eintrag im Browser — hier stünden Gesundheitsdaten auf einem Gerät, das im Betrieb oft mehreren gehört. Der Eintrag entsteht, wird als PDF gesichert und ist danach weg. Das PDF gehört in eine verschlossene Ablage, nicht in den Pausenraum.
Aufbewahren bis
Ende 2031
fünf Jahre
6 Angaben fehlen: Name der verletzten Person, Uhrzeit, Ort des Vorfalls, Hergang, Art und Umfang der Verletzung, Name des Ersthelfers. Ein unvollständiger Eintrag belegt im Zweifel nichts.
§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1
Keine Zeugen eingetragen. Wenn welche da waren, gehören sie hierher — wird der Unfallzusammenhang später bestritten, ist das oft der entscheidende Punkt.
§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1
Fünf Jahre verfügbar halten — dieser Eintrag also bis Ende 2031. Danach ist er zu vernichten: Ohne Zweck entfällt die Grundlage für die Speicherung.
§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 · Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO
Ein Verbandbuch enthält Gesundheitsdaten. Das klassische gebundene Buch, in dem jeder die Einträge der anderen mitliest, ist deshalb unzulässig — der einzelne Eintrag darf nur Befugten zugänglich sein. Dieses Werkzeug erzeugt aus dem Grund ein Blatt je Fall statt einer fortlaufenden Liste.
Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Rechtsgrundlagen
§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1Jede Erste-Hilfe-Leistung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Es gibt keine Untergrenze nach Schwere — auch das Pflaster gehört hinein.
Art. 9 Abs. 1 DSGVOGesundheitsdaten
Einträge über Verletzungen sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten. Ein Buch, in das jeder Beschäftigte Einsicht nehmen kann, ist deshalb der falsche Ort — zulässig sind Einzelblätter oder eine Erfassung, die nur Befugten zugänglich ist.
§ 193 Abs. 1 SGB VIIAb wann Unfallanzeige
Der Unternehmer hat einen Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn die versicherte Person durch ihn getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten.
§ 26 SGB VIIDurchgangsarzt
Die Heilbehandlung nach einem Arbeitsunfall läuft zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Über sie entscheidet der Durchgangsarzt — deshalb ist er bei einer Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus grundsätzlich aufzusuchen.
Rechtsgrundlagen

Warum das gebundene Buch die falsche Form ist

Ein Verbandbuch enthält Gesundheitsdaten — besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. In einem gebundenen Buch liest jeder, der etwas einträgt, die Fälle aller Kollegen mit. Genau deshalb erzeugt dieses Werkzeug ein Blatt je Fall, speichert nichts im Browser und schreibt die Aufbewahrungsfrist auf das Blatt selbst.

§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1
Jede Erste-Hilfe-Leistung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Es gibt keine Untergrenze nach Schwere — auch das Pflaster gehört hinein.

Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Gesundheitsdaten

Einträge über Verletzungen sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten. Ein Buch, in das jeder Beschäftigte Einsicht nehmen kann, ist deshalb der falsche Ort — zulässig sind Einzelblätter oder eine Erfassung, die nur Befugten zugänglich ist.

§ 193 Abs. 1 SGB VII
Ab wann Unfallanzeige

Der Unternehmer hat einen Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn die versicherte Person durch ihn getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten.

§ 26 SGB VII
Durchgangsarzt

Die Heilbehandlung nach einem Arbeitsunfall läuft zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Über sie entscheidet der Durchgangsarzt — deshalb ist er bei einer Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus grundsätzlich aufzusuchen.

Gehört zusammen:Unterweisungsnachweis →Gefährdungsbeurteilung →

Häufige Fragen zum Verbandbuch

Muss wirklich jedes Pflaster ins Verbandbuch?

Ja. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird — eine Untergrenze nach Schwere gibt es nicht. Der Grund ist praktisch: Der Eintrag ist der einzige Beleg, dass die Verletzung im Betrieb entstanden ist. Eine Schnittwunde, die sich nach drei Wochen entzündet, ist ohne Eintrag eine Privatsache; mit Eintrag ist sie ein Arbeitsunfall, für den die Berufsgenossenschaft eintritt.

Wie lange muss ein Eintrag aufbewahrt werden?

Fünf Jahre verfügbar halten, so § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Danach ist er zu vernichten — das ist keine Empfehlung, sondern folgt aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO: Entfällt der Zweck, entfällt die Grundlage für die Speicherung. Ein Verbandbuch, in dem noch Einträge von 2015 stehen, ist deshalb nicht besonders gründlich, sondern datenschutzwidrig.

Darf das Verbandbuch offen im Pausenraum liegen?

Nein. Einträge über Verletzungen sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Ein gebundenes Buch, in dem jeder beim Eintragen die Fälle der Kollegen mitliest, ist deshalb die falsche Form. Zulässig sind Einzelblätter oder eine Erfassung, bei der nur Befugte den einzelnen Eintrag sehen — und eine verschlossene Ablage.

Wann muss ich eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft schicken?

Wenn die versicherte Person durch den Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dann ist der Unfall nach § 193 Abs. 1 SGB VII binnen drei Tagen anzuzeigen. Der Verbandbuch-Eintrag ersetzt die Unfallanzeige nicht — er ist die Grundlage dafür und liefert die Angaben, die sie verlangt.

Was ist ein Durchgangsarzt und wann muss man hin?

Ein Durchgangsarzt ist ein von der Unfallversicherung besonders zugelassener Arzt. Er entscheidet, ob die Heilbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung läuft. Deshalb ist er nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich aufzusuchen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.

Wer darf Einträge machen und lesen?

Eintragen kann der Ersthelfer oder die verletzte Person selbst. Lesen dürfen nur Befugte — typischerweise die betriebliche Führung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt, soweit sie die Angaben für ihre Aufgabe brauchen. Kollegen ohne diese Funktion gehören nicht dazu; genau das ist der Grund gegen das offen ausliegende Buch.