Elf Stunden zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn — so steht es in § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Fünf Bereiche dürfen auf zehn verkürzen, aber nur gegen Ausgleich. Wähle die Branche, und der Rechner nennt beide Zeiten und den Preis der Verkürzung.
§ 5 Abs. 2 ArbZG zählt sie abschliessend auf. Wer nicht darunter fällt, hat keine Verkürzungsmöglichkeit — auch nicht mit Einverständnis des Mitarbeiters.
Gehörst du dazu, lohnt sich der Blick auf die zweite Besonderheit deiner Branche: die verschärfte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG. Restaurants · Hotels · Cateringbetriebe · Campingplätze · Taxiunternehmen
Nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Wer um 22:00 Uhr Feierabend hat, darf frühestens um 09:00 Uhr wieder anfangen.
Nach § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz darf die Ruhezeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Das gilt aber nur gegen Ausgleich: jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen dadurch ausgeglichen werden, dass eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert wird.
Nein. Die Ruhezeit nach § 5 Arbeitszeitgesetz ist keine Vergütungsfrage, sondern Arbeitsschutz — sie muss tatsächlich gewährt werden und lässt sich nicht durch eine Zulage abgelten. Ein Verstoss ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG.
Im Grundsatz unterbricht ein Einsatz während der Rufbereitschaft die Ruhezeit. § 5 Abs. 3 ArbZG enthält für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eine Sonderregel: Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Dieser Rechner bildet diese Sonderregel nicht ab.
Ja. Das Arbeitszeitgesetz stellt auf den Arbeitnehmer ab, nicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ArbZG rechnet die Zeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen). Wer zwei Jobs hat, dessen Ruhezeit bemisst sich nach dem tatsächlichen Ende der letzten Tätigkeit.
Eine Ruhezeitverletzung entsteht selten aus Absicht, sondern beim Verschieben einer einzigen Schicht — Spätdienst am Freitag, Frühdienst am Samstag. In Emalito prüft der Schichtplan das beim Eintragen mit, nicht hinterher.
Diese Seite nennt zu jeder Angabe ihre Norm. Nicht abgebildet sind abweichende Regelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen (§ 7 ArbZG), die Sonderregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Ausgleich von Rufbereitschaft nach § 5 Abs. 3 ArbZG. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.