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Minijob: wie viele Stunden bei diesem Lohn noch gehen

Die Grenze liegt bei 603 im Monat — sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Der Rechner sagt, wie viele Stunden bei deinem Stundenlohn übrig sind, und warnt, wenn der Lohn unter dem Mindestlohn liegt: Das ist auch dann unzulässig, wenn der Verdienst weit unter der Grenze bleibt.

Verdienst im Monat
556,00 €
6.672,00 € im Jahr
Grenze 2026/09
603,00 €
aus 13,90 € Mindestlohn
Höchstens
43,38 h
im Monat bei diesem Lohn
Bei geringfügig Beschäftigten müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden — spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag, und zwei Jahre aufzubewahren.
§ 17 Abs. 1 MiLoG
Ein Minijob heisst nicht weniger Papier. Die tägliche Arbeitszeit muss binnen sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 Abs. 1 MiLoG) — bei einer Prüfung durch den Zoll ist das der erste Griff. Stundenzettel dafür →
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVWas ein Minijob ist
Eine Beschäftigung ist geringfügig, wenn das Arbeitsentgelt regelmässig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Massgeblich ist das regelmässige Entgelt, nicht der einzelne Monat.
§ 8 Abs. 1a SGB IVWoher die Grenze kommt
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Sie steigt deshalb mit jeder Mindestlohnstufe automatisch mit.
§ 8 Abs. 1b SGB IVEinmal drüber
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist unschädlich — in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis zum Doppelten der Grenze im jeweiligen Monat.
§ 17 Abs. 1 MiLoGArbeitszeit aufzeichnen
Bei geringfügig Beschäftigten sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen — spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren.
Warum die Zahl sich ändert

Die Grenze ist keine Konstante, sondern eine Rechnung

Seit Oktober 2022 gilt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Die 130 sind zehn Wochenstunden, hochgerechnet auf einen Quartalsmonat. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit — deshalb steht im Netz so oft eine veraltete Zahl, und deshalb rechnet dieses Werkzeug sie aus, statt sie sich zu merken.

Aktuell: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 €.

Passt dazu:Stundenzettel — die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG →Ruhezeit-Rechner →

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Aktuell 603 € im Monat. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie beträgt nach § 8 Abs. 1a SGB IV den Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 603 €. Weil die Grenze mitwächst, steht im Netz häufig noch eine ältere Zahl — die Rechnung ist verlässlicher als jede gemerkte Zahl.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Das hängt am Stundenlohn, nicht an einer festen Stundenzahl. Wer den Mindestlohn von 13,90 € bekommt, kommt auf rund 43.38 Stunden im Monat — das sind die 130 Stunden aus der Formel, verteilt auf drei Monate. Bei einem höheren Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden. Der Rechner oben zeigt die Zahl für jeden Lohn.

Was passiert, wenn ich einmal über der Grenze liege?

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist unschädlich. § 8 Abs. 1b SGB IV erlaubt das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis zum Doppelten der Grenze im jeweiligen Monat — typischerweise, wenn jemand krankheitsbedingt einspringt. Wer dauerhaft darüber plant, fällt nicht darunter: Massgeblich ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV das regelmässige Entgelt.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, uneingeschränkt. Der Mindestlohn nach § 1 MiLoG gilt unabhängig von Umfang und Vertragsart. Eine Vereinbarung darunter ist nach § 3 MiLoG insoweit unwirksam, und der Anspruch bleibt bestehen — nachgezahlt werden muss also trotzdem. Deshalb ist ein Verdienst unter der Minijob-Grenze noch lange nicht zulässig: 300 € für 30 Stunden liegen weit unter der Grenze und trotzdem unter dem Mindestlohn.

Muss ich die Arbeitszeit von Minijobbern aufzeichnen?

Ja, und das wird am häufigsten übersehen. § 17 Abs. 1 MiLoG verlangt bei geringfügig Beschäftigten, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen — spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren. Bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist das der erste Griff.

Was ist der Unterschied zum Midijob?

Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV — umgangssprachlich Midijob. Dort ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, der Arbeitnehmeranteil steigt aber nur allmählich an, statt sofort in voller Höhe anzufallen. Wer also knapp über 603 € kommt, rutscht nicht in den vollen Beitrag, sondern in diesen Übergangsbereich.